UNfallversicherung
Die private Unfallversicherung sichert Dich in allen Lebenslagen ab. Ob Sport, Freizeit, Haushalt oder auch bei der Arbeit.
Um sich vor den finanziellen Folgen von Freizeitunfällen zu schützen, solltest Du privat vorsorgen.
Wie sieht es mit dem gesetzlichen Schutz aus?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur begrenzten Schutz. Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit und zurück und während der Arbeitszeit versichert. Mit dem Ankommen
zuhause endet der Versicherungsschutz. Kinder sind ebenfalls nur auf dem Schulweg und während der Schulzeit versichert, kleinere Kinder haben sogar überhaupt gar keinen
Versicherungsschutz.
Private Unfallversicherungen sind daher mehr als lohnenswert, da der gesetzliche Schutz sich nicht auf den kompletten Tag erstreckt, sondern nur auf die Arbeitszeit und den
Hin- und Rückweg zur bzw. von der Arbeit. In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfall Versicherung. Ein privater Versicherungsvertrag deckt
immer die kompletten 24 Stunden eines Tages ab. Versicherungsschutz besteht nicht nur in der Freizeit, sondern auch während der Arbeitszeit, sodass bei einem Arbeitsunfall neben
den Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung auch Leistungen aus der privaten Versicherung in Anspruch genommen werden können.
Welche Ereignisse sind nicht versichert?
Welche Schäden werden übernommen?
Die Unfall Versicherung leistet eine Entschädigung, wenn die versicherten Personen durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden. Selbst wenn nur die Funktion eines Körperteils teilweise eingeschränkt ist, wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Entsprechend des Invaliditätsgrades wird dann die Gesamtversicherungssumme anteilig ausgezahlt. Neben der reinen Einmalzahlung bei bleibenden Schäden kann auch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente vereinbart werden.
Welche Leistugen können u.a. versichert werden?
Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität-Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).
Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.
Verschiedene Tagegelder: Je nach vereinbarter Leistung wird zum Beispiel ein Tagessatz ausbezahlt.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld: für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhältst Du das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. R. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden).
Unfall-Krankentagegeld: Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses kannst Du mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Deines gewohnten Einkommens auffüllen.
Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
Übergangsleistung: Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.
Welche Zusatzleistungen können vereinbart werden?
Der Versicherungsschutz in der Unfall Versicherung kann um einige Bausteine erweitert werden. Beitragsfrei sind in der Regel Bergungskosten und kosmetische Operationen. Gegen Beitragszuschlag lassen sich auch Todesfallleistungen, Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld vereinbaren.
Gründe für eine Unfallversicherung
Wo / Wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich bei Unfällen weltweit. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei Unfällen auf Reisen in Kriegsgebiete wird in der Regel kein Versicherungsschutz geboten.
Die Unfall Versicherung leistet eine Entschädigung, wenn die versicherten Personen durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden. Selbst wenn nur die Funktion eines Körperteils teilweise eingeschränkt ist, wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Entsprechend des Invaliditätsgrades wird dann die Gesamtversicherungssumme anteilig ausgezahlt. Neben der reinen Einmalzahlung bei bleibenden Schäden kann auch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente vereinbart werden.